AGBs Retreats

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Retreats mit Ellen Gürtler

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf der Grundlage des Reiserechts und entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kundin und Ellen Gürtler.

 

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet die Kundin Ellen Gürtler den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ellen Gürtler zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Die Kundin erklärt sich mit der Speicherung ihrer Daten einverstanden.

 

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% des Retreatpreises pro Teilnehmerin zu leisten. Die Restzahlung ist bis 60 Tage vor Retreatantritt fällig. Ist der fällige Retreatpreis bis zum vertraglich vereinbarten Retreatantritt nicht vollständig bezahlt, wird Ellen Gürtler von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen des im Flyer beschriebenen Retreats ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben in der Retreatbestätigung. Ellen Gürtler behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die die Kundin vor und nach Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4. Leistungsänderung

Änderung und Abweichung unwesentlicher Retreatleistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Ellen Gürtler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Retreats nicht beeinträchtigt wird.

Ellen Gürtler behält sich Programmänderungen oder Änderungen im Zeitplan des Ablaufs ausdrücklich vor, die aufgrund des besonderen Charakters für das Retreat nicht vollständig auszuschließen sind. Zu Abweichungen vom geplanten Retreatverlauf können Änderungen aufgrund von höherer Gewalt wie Wettereinbrüchen, von veränderten Straßenverhältnissen, Versorgungsproblemen, von Sicherheitserwägungen und behördlicher Willkür führen.

Bedingt durch landesspezifische Umstände oder Anreiseverspätungen kann es zu Umstellungen im Retreatverlauf kommen. In solchen Fällen ist Ellen Gürtler bemüht, für eventuell entgangene Programmpunkte einen Ersatz während des Retreats in Form von Zusatzleistungen zu erbringen.

 

5. Rücktritt oder Abbruch durch den Kunden

Mit der Anmeldung ist die Teilnahme der Kundin am Retreat verbindlich. Ein Rücktritt vor Retreatbeginn ist daher ausgeschlossen. Tritt die Kundin vom Retreatvertrag zurück oder tritt sie, ohne vom Retreatvertrag zurückzutreten, das Retreat nicht an, kann Ellen Gürtler von dem Kunden den vollen Angebotspreis verlangen. Der Anspruch auf Ersatz steht Ellen Gürtler ohne Rücksicht auf die Gründe zu, die die Kundin zum Rücktritt bewegten.

Kann die Kundin ohne dass sie selbst einen Rücktritt erklärt, aufgrund eigenen Verschuldens das Retreat am Anreisetag nicht antreten oder behindern unvollständige oder ungültige Reisedokumente ihre Anreise, so behält Ellen Gürtler grundsätzlich den Anspruch auf den Retreatpreis.

Sollte die Kundin aus zwingendem Grund während des Retreats einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder das Retreat vorzeitig beenden, so besteht kein Anspruch der Kundin auf anteilige Rückerstattung. Bricht die Kundin das Retreat vorzeitig ab, ist auch hier keine Erstattung möglich. Die Kundin ist für ihre Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.

 

6. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Retreatverlaufs aus in der Person der Kundin liegenden Gründen während des Retreats entstehen, gehen zu Lasten der Kundin und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Kosten für Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalte auch für Begleitpersonen). Tritt Ellen Gürtler um einem akuten Notfall zu begegnen in Vorlage, so sind die von Ellen Gürtler verauslagten Beträge nach Abschluss des Retreats sofort zu erstatten.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Ellen Gürtler kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Kundin die Durchführung des Retreats ungeachtet einer Abmahnung durch Ellen Gürtler nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Veranstalters gerechtfertigt ist. Hierbei sind die Eigenarten und die Anforderungen des Retreats sowie die Belange der Gruppe zu berücksichtigen. Kündigt Ellen Gürtler, so behält Ellen Gürtler den Anspruch auf den Retreatpreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.

Wird die Durchführung des Retreats vor oder nach dessen Beginn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, insbesondere höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die Kunidin als auch Ellen Gürtler den Retreatvertrag kündigen. Wird der Vertrag von Ellen Gürtler gekündigt oder von Seiten der Kundin – wobei die Kündigungsgründe der Kundin innerhalb der Risikosphäre von Ellen Gürtler liegen müssen – gehen alle Kosten vor Ort für erbrachte oder zur Beendigung des Retreats noch zu erbringende Aufwendungen zu Lasten von Ellen Gürtler. Wird die Kündigung von Seiten der Kundin ausgesprochen, ohne dass der Kündigungsgrund in die Risikosphäre von Ellen Gürtler fällt, kann Ellen Gürtler eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

8. Haftung

Ellen Gürtler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Retreat Flyer (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt wurde), für die gewissenhafte Vorbereitung, Durchführung und Begleitung während des Retreats sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Retreatleistung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

 

9. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Ellen Gürtler für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Retreatpreis beschränkt, soweit ein Schaden der Kundin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Ellen Gürtler für einen der Kundin entstehenden Schaden allein verantwortlich ist. Bei allen Retreats von Ellen Gürtler, die aufgrund ihrer besonderen Eigenart mit erheblichem Risiko oder mit unvorhersehbaren Umständen verbunden sind oder der Improvisation der Retreatleitung bedürfen, ist eine Haftung für das Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände, die auf diesen Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen. Ellen Gürtler haftet nicht für das Umfeld- und allgemeine Lebensrisiko, wie etwa durch Unfälle, sowie eigener und angemieteter Fahrzeuge auftreten können, welche genutzt oder geteilt werden, sofern letztere nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ellen Gürtler herbeigeführt wurden. Gleiches gilt für Angebote und Unternehmungen aller Art wie Yoga, Meditation, Körperarbeit, Tanz o.ä., sowie Angriffen von Tieren und Menschen.

Ellen Gürtler haftet nicht für Nachteile, die sich ergeben können aus Defekten angemieteten Räumlichkeiten und daraus resultierenden Programmänderungen, für willkürliche Maßnahmen lokaler Behörden, Treibstoff- oder Versorgungsprobleme sowie sonstiger Umstände höherer Gewalt, die nicht von Ellen Gürtler zu vertreten sind es sei denn Nachteile wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Leistungsträgern verursacht.

Das Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige Betreuung nicht ausgeschlossen werden kann trägt die Kundin selbst. Sie ist aufgefordert, sich entsprechend durch Abschluss einer Auslandskranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung selbst abzusichern und seinen Versicherungsschutz zu prüfen.

Ellen Gürtler haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Retreatleitung nicht Folge geleistet wurde.

Für allgemeine Lebensrisiken des Kunden wie Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigung von Reisegepäck ist jegliche Haftung seitens Ellen Gürtler ausgeschlossen, soweit nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch Ellen Gürtler herbeigeführt.

 

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Kundin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihr Zumutbare zu tun und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Kundin ist insbesondere verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber der Retreatleitung zu melden. Unterlässt es die Kundin schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

11. Abhilfe, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Wird das Retreat nicht vertragsgemäß erbracht, so kann die Kundin Abhilfe verlangen, wobei Ellen Gürtler die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ellen Gürtler  kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber der Kundin erbracht wird. Wird ein Retreat infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ellen Gürtler  innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Retreatvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.

Will die Kundin Ellen Gürtler auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Retreatpreises nach Kündigung des Retreatvertrages oder nach Abbruch des Retreats aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat sie diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Retreats gegenüber Ellen Gürtler anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann die Kundin Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche der Kundin aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren nach den §§ 651c bis 651f BGB innerhalb von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Retreatsende. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem der Retreat nach dem Vertrag enden sollte.

 

12. Einreise- und Gesundheitsbedingungen

Die Kundin ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Retreats wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Veranstalters bedingt ist. Ellen Gürtler steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über aktuelle Bestimmungen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderung vor Retreatantritt zu unterrichten. Für nicht-deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.

 

13. Sonstiges

Die Kundin kann Ellen Gürtler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Ellen Gürtler gegen die Kundin ist der Wohnsitz der Kundin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Retreatveranstalters maßgebend.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Retreatvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Retreatvertrags zur Folge.